Investieren in Neuseeland

Wer kann in Neuseeland investieren?

Ausländische Investoren (ohne neuseeländische Aufenthaltsgenehmigung) können jede Immobilie in Neuseeland erwerben, solange die Grundstücksgrösse von 5 Hektar nicht überschritten wird und der Preis nicht über 10 Millionen NZD hinaus geht.

Aber selbst diese Investitionen sind möglich. In diesen Fällen muss ein Antrag bei der “Overseas investment commission” gestellt werden. Die Anträge werden selten abgelehnt. Das Overseas Investment office prüft meistens nur, ob das Land oder die Immobilie von historischem oder geographischem Wert sind. Ebenfalls muss bei “Overseas investment commission” die Zustimmung bei Investitionen auf Inseln, wassernahen Grundstücken und Naturparks eingeholt werden.

Somit ist der Neuseeländische Markt fast völlig frei für ausländische Investoren.

Neuseeland behandelt ausländische und einheimische Investoren gleich. Es bestehen weder Einschränkungen hinsichtlich der Bewegung von Mitteln nach oder aus Neuseeland, noch auf die Rückführung von Gewinnen.

Der Erwerb von Häusern ist für Ausländer möglich, jedoch besteht kein Anrecht auf eine Aufenthaltsgenehmigung in Neuseeland. Sollten Sie an einer permanenten Aufenthaltsgenehmigung interessiert sein, können wir Sie mit einem Einwanderungsberater in Verbindung bringen.
Auch Bankkonten und Festgelddepots können Sie als Ausländer hier einrichten. Sie haben sogar als Ausländer Steuervorteile gegenüber den Neuseeländern, da Sie als Ausländer weniger Quellensteuer zahlen müssen.